Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Personalberatungs-, Beratungs-, Planungs-, Organisations-, Gutachten- und Coaching-Aufträge („Auftrag“ bzw. „Aufträge“) der Unternehmens- und Personalberatung Roosevelt & COMPAGNIE GmbH (nachfolgend Auftragnehmer – kurz: „AN“). Abweichende oder zusätzliche Bedingungen sind für den AN unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht widerspricht
Gegenstand aller Aufträge sind Dienstleistungen des AN. Der
Auftraggeber (nachfolgend kurz: „AG“) ist für die von ihm
angestrebten Erfolge mit den Dienstleistungen des AN selbst
verantwortlich.
Die vom AN zu erbringende Leistung ist im jeweiligen
Leistungsangebot festgelegt. Änderungen, Ergänzungen oder
Erweiterungen der Leistung bedürfen einer besonderen
schriftlichen Vereinbarung.
Leistungstermine und –fristen sind, wenn sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind, unverbindliche Plantermine und sind
bloße Schätzwerte. In diesem Fall kann der AG den AN zwei (2)
Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Frist auffordern, binnen
einer angemessenen Frist zu liefern. In Verzug kommt der AN erst
durch eine nach Ablauf dieser Frist wenigstens in Textform erfolgte
Mahnung.
Der AG erhält an als solche gekennzeichneten
Leistungsergebnissen – sofern nicht anderes vereinbart ist – ein
nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich nicht begrenztes,
übertragbares Nutzungsrecht.
Der AN kann Dritte (z. B. Beratungsunternehmen, Marktforschungsinstitute, Researcher etc.) zur Erbringung der vertraglichen Leistungen einsetzen.
Bei Personalberatungsaufträgen wird ein vereinbartes Festhonorar fällig wie folgt
Der AN haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden. Die Haftung des AN für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden, insbesondere wegen Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis ist ausgeschlossen soweit es sich nicht um Hauptleistungspflichten des AN handelt. Bei der Verletzung solcher Hauptleistungspflichten ist die Haftung des AN auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt der AN bei Vertragsschluss aufgrund der ihm bekannten Umstände rechnen musste.
Der AG kann einen Auftrag mit einer Frist von zwei (2) Werktagen
jederzeit ordentlich kündigen.
Die Kündigung eines Auftrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform (E-Mail genügt, im Unterschied zu Telefax, nicht).
Bei ordentlicher Kündigung eines Personalberatungsauftrags durch
den AG vor der Kandidaten-Präsentation, bezahlt der AG auch das
zweite Drittel des Festhonorars, bei Kündigung nach der
Kandidaten-Präsentation auch das dritte Drittel. Bei ordentlicher
Kündigung eines sonstigen Auftrags bezahlt der AG das
vereinbarte Honorar bis Vertragsende.
Der AN wird wesentliche und nicht allgemein bekannte
Angelegenheiten des AG mit der im Geschäftsleben üblichen
Sorgfalt behandeln. Ein darüber hinausgehender Schutz besonders
vertraulicher Informationen erfordert den Abschluss einer
separaten Vertraulichkeitsvereinbarung. Der AN kann jedoch über
alle Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die im
Rahmen des Vertrages entstanden sind, von ihm entwickelt oder
erweitert wurden, frei verfügen.
Der AN kann den Namen des AG zu Marketingzwecken in eine
Referenzliste aufnehmen und bekannt geben, dass eine
Geschäftsbeziehung zu ihm besteht sowie dass dieser Vertrag mit
dem AG abgeschlossen wurde; alle sonstigen Werbehinweise
bedürfen der vorherigen Zustimmung des AG.
Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen und eines Auftrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst.
Roosevelt & Compagnie GmbH
Königsberger Str. 2
D-61169 Friedberg